


Wir erstellen Ihre komplette Einkommensteuer-Erklärung (soweit möglich auch für Vorjahre), wenn Sie
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen oder Unterhaltsleistungen erzielen,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte) haben, die insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen.


Die Finanzverwaltung bietet uns den Service des elektronischen Belegabrufes an. Das bedeutet, dass wir einen Teil der Belege, welche die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt bekommt, abrufen können. Das sind zum Beispiel:
- ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
- Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld …),
- Renten,
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieses hat natürlich Vorteile, die wir auch in Ihrem Sinne gerne nutzen würden:
- Wir wissen bereits vor dem Einreichen, welche Daten dem Finanzamt schon vorliegen und sonst erst im Bescheid auftauchen würden.
- Vermeidung von Übertragungsfehlern beim Eintragen der Papierbelege.
- Zugriff auf Belege, die Sie sonst umständlich beschaffen müssten.
- Zeitersparnis bei der Beratung und Konzentration auf die wichtigeren Dinge, ihre individuellen Ausgaben.
Diese Freischaltung ist ein einmaliger Vorgang und muss nicht jedes Jahr wiederholt werden! Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, diese Freischaltung zu widerrufen.


Kompetente Beratung und Vertretung durch unsere Mitarbeiter. Arbeitgeberaufgaben, im Zusammenhang mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen. Falls erforderlich vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Wir helfen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt. Steuerliche Seite der Riesterrente und Beratung.