Leistungen
Steuer-Vergünstigungen
Steuer-Vergünstigungen

Wir beraten hinsichtlich steuerlicher Vergünstigungen. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zu richtigen Zeitpunkten, Umfängen und beraten finanziell bei Anschaffungen.

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Steuerbescheide
Steuerbescheide

Wir prüfen neue und ergangene Steuerbescheide auf Richtigkeit und Plausibilität. Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch.

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Einkommensteuer-Erklärung
Einkommensteuer-Erklärung

Wir erstellen Ihre komplette Einkommensteuer-Erklärung (soweit möglich auch für Vorjahre), wenn Sie

  1. Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen oder Unterhaltsleistungen erzielen,
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte) haben, die insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen.
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Steuerklasse
Steuerklasse

Wir beraten Sie in der Wahl der Steuerklasse. Hinsichtlich des Ehegattenwahlrechtes prüfen wir für Sie, bei welcher Steuerklassenwahl (III + V oder IV + IV) Sie netto mehr Gehalt erhalten.

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Belegabruf
Belegabruf

Die Finanzverwaltung bietet uns den Service des elektronischen Belegabrufes an. Das bedeutet, dass wir einen Teil der Belege, welche die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt bekommt, abrufen können. Das sind zum Beispiel:

  • ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
  • Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld …),
  • Renten,
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Dieses hat natürlich Vorteile, die wir auch in Ihrem Sinne gerne nutzen würden:

  • Wir wissen bereits vor dem Einreichen, welche Daten dem Finanzamt schon vorliegen und sonst erst im Bescheid auftauchen würden.
  • Vermeidung von Übertragungsfehlern beim Eintragen der Papierbelege.
  • Zugriff auf Belege, die Sie sonst umständlich beschaffen müssten.
  • Zeitersparnis bei der Beratung und Konzentration auf die wichtigeren Dinge, ihre individuellen Ausgaben.

Diese Freischaltung ist ein einmaliger Vorgang und muss nicht jedes Jahr wiederholt werden! Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, diese Freischaltung zu widerrufen.

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Kindergeld
Kindergeld

Wir beraten Sie in Fragen zum Kindergeld. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Wir schaffen Überblick zur Gewährung von Kindergeld und zu den Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten.

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Zusatzleistungen
Zusatzleistungen

Kompetente Beratung und Vertretung durch unsere Mitarbeiter. Arbeitgeberaufgaben, im Zusammenhang mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen. Falls erforderlich vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Wir helfen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt. Steuerliche Seite der Riesterrente und Beratung.

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Nettoeinkommen
Nettoeinkommen

Wir sorgen für höheren Nettoverdienst. Mehr Netto vom Brutto, z.B. durch Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte beantragen.

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